Unsere Dienstleistungen im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung
Biozidprodukte können auf den Markt gebracht werden, nachdem die Anforderungen der "Biozidprodukte-Verordnung" des Gesundheitsministeriums vom 31. Dezember 2009, veröffentlicht unter der Nummer 27449 (4. Wiederholung), erfüllt wurden.
Mit der Verordnung zur Änderung der Biozidprodukte-Verordnung, veröffentlicht im Amtsblatt am 30.12.2021 unter der Nummer 31705, wurden Änderungen an der Biozidprodukte-Verordnung vorgenommen, die die Verfahren und Grundsätze für die Operationen und Prozesse im Zusammenhang mit Biozidprodukten in der Türkei regeln.
Demzufolge wurde das vorläufige Antrags- und versiegelte Probennahmeverfahren, das zu Schwierigkeiten und Verwirrung bei den Genehmigungsverfahren führte, abgeschafft. Die Unternehmen müssen ihre Proben an Labore liefern, die die in den relevanten Verfahren und Grundsätzen festgelegten Bedingungen erfüllen.
Darüber hinaus wurde für Produkte, die keine Schädlingsbekämpfungsmittel sind, die Verpflichtung, Analysen in autorisierten Laboren zu Lizenzzwecken durchzuführen, aufgehoben. Es wird angegeben, dass die Ergebnisse von Analysen von Biozidprodukten (physikalisch-chemische Tests, Langzeit- und Kurzzeitstabilitätstests sowie Wirksamkeitstests), die im Ausland für importierte Produktlizenzanträge durchgeführt wurden, vom Gesundheitsministerium akzeptiert werden können, wenn sie bestimmten Bedingungen entsprechen.
1. Vorbereitung der Antragsunterlagen
- Erstellung des Biozidprodukt-Lizenzdossiers gemäß Anhang-IIB-Format
- Erstellung des Biozidprodukt-Etikettenentwurfs gemäß Anhang-XII-Format
- Erstellung des Wirkstoffdossiers für Biozidprodukte gemäß Anhang-IIA-Format
- Erstellung des Sicherheitsdatenblattes (SDS/MSDS) des Biozidproduktes gemäß den Bestimmungen der KKDIK-Anhang II-Verordnung vom 23.06.2017, veröffentlicht unter der Nummer 30105
- Erstellung der Formulierungs- und Spezifikationsdokumente des Biozidproduktes
- Erstellung des Biozidprodukt-Risikobewertungsberichts gemäß Anhang-VI-Format im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung (BPR)
- Durchführung von ökotoxikologischen und toxikologischen Risikobewertungen im Rahmen des Risikobewertungsberichts
- Durchführung notwendiger Literaturrecherchen aus allen wissenschaftlichen Quellen, insbesondere von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur)
- Technische Übersetzung der erforderlichen Dokumente (Analysebericht, technische Datenblätter, Analysezertifikate usw.)
- Prüfung der Analyseberichte von Biozidprodukten und Überprüfung auf Konformität
- Durchführung von Testverfahren in den relevanten Laboren, falls Tests des Biozidproduktes nicht verfügbar sind:
- Kontaktaufnahme mit akkreditierten Laboren
- Einholung von Angeboten
- Organisation der Probenlieferung
- Nachverfolgung des Testprozesses
- Kontrolle der Testberichte
2. Einreichung des Antragsdossiers beim Gesundheitsministerium
- Vorbereitung des Antragsdossiers gemäß der "Checkliste für Biozidprodukt-Lizenzanträge"
- Einreichung des Antragsdossiers beim Gesundheitsministerium
3. Nachverfolgung des Antragsprozesses
- Erfüllung der zusätzlichen Informations-/Dokumentanforderungen des Gesundheitsministeriums nach der Antragstellung
- Regelmäßige Überwachung des Antragsprozesses
- Erhalt der Lizenz für Biozidprodukte
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