ECHA Fügt Fünf Chemikalien zur Kandidatenliste hinzu und Aktualisiert einen Eintrag

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ECHA Fügt Fünf Chemikalien zur Kandidatenliste hinzu und Aktualisiert einen Eintrag

ECHA Fügt Fünf Chemikalien zur Kandidatenliste hinzu und Aktualisiert einen Eintrag

24.01.2025

Über die Aktualisierung

Die Kandidatenliste ist eine von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte Liste, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthält.

Am 21. Januar 2025 wurden fünf neue chemische Stoffe in die Liste aufgenommen, und ein Eintrag wurde aktualisiert. Mit dieser Aktualisierung ist die Gesamtzahl der Einträge in der Liste auf 247 gestiegen.

Die am 21. Januar 2025 in die Kandidatenliste aufgenommenen Stoffe sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Stoffname

EC-Nummer

CAS-Nummer

Grund für die Aufnahme

6-[(C10-C13)-alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexanoic acid

701-118-1

2156592-54-8

Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)

O,O,O-Triphenylphosphorthioat

209-909-9

597-82-0

Persistierend, bioakkumulierend und toxisch (PBT, Artikel 57d)

Octamethyltrisiloxan

203-497-4

107-51-7

Sehr persistierend, sehr bioakkumulierend (vPvB, Artikel 57e)

Perfluamin

206-420-2

338-83-0

Sehr persistierend, sehr bioakkumulierend (vPvB, Artikel 57e)

Reaktionsmasse von: Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenylderivaten

421-820-9

192268-65-8

Persistierend, bioakkumulierend und toxisch (PBT, Artikel 57d)

Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear) Phosphit

-

-

Endokrin wirksame Eigenschaften (Umwelt) (Artikel 57f)

*Quelle: ECHA

Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear) Phosphit besitzt endokrine Eigenschaften, die die Umwelt beeinträchtigen. Der bestehende Eintrag für diesen Stoff wurde aktualisiert, um seine intrinsischen Eigenschaften und die Möglichkeit, dass er ≥ 0,1 % (w/w) 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP), enthält, widerzuspiegeln. Letzteres wird als endokriner Disruptor für die Umwelt anerkannt.

Was Sollten Unternehmen Tun?

Im Rahmen von REACH ergeben sich bestimmte rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen, wenn Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen werden – sei es als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen. Diese Verpflichtungen umfassen:

  1. Informationen zu Produkten mit Stoffen der Kandidatenliste bereitstellen
    Gemäß der REACH-Verordnung müssen Lieferanten Kunden und Verbrauchern Informationen zur sicheren Verwendung eines Produkts bereitstellen, wenn dieses einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthält.

  2. ECHA benachrichtigen
    Importeure und Hersteller von Produkten müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste benachrichtigen (für die Stoffe in dieser Aktualisierung bedeutet das bis zum 21. Juli 2025). Außerdem müssen Unternehmen gemäß der Abfallrahmenrichtlinie die ECHA benachrichtigen, wenn ihre Produkte einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthalten. Diese Benachrichtigungen werden in der SCIP-Datenbank der ECHA veröffentlicht.

  3. Sicherheitsdatenblätter aktualisieren
    Unternehmen, die Stoffe der Kandidatenliste als solche oder in Gemischen liefern, müssen ihre Sicherheitsdatenblätter aktualisieren und mit nachgeschalteten Anwendern kommunizieren.

  4. Risikomanagement und sichere Verwendung gewährleisten
    Stoffe der Kandidatenliste können in Zukunft in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Wird ein Stoff in diese Liste aufgenommen, müssen Unternehmen möglicherweise alternative Stoffe verwenden. Andernfalls können sie den Stoff nur nach Genehmigung durch die Europäische Kommission und nach Antragstellung weiter verwenden.


Für weitere Informationen zu diesem Thema und zu den notwendigen Maßnahmen kontaktieren Sie uns bitte.

Mit unseren EU-REACH-Dienstleistungen kann Ihr Unternehmen diese rechtlichen Verpflichtungen problemlos erfüllen.

 

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