Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Biozidprodukte wurde im Amtsblatt vom 30. Dezember 2021 veröffentlicht und trägt die Nummer 31705.
Was ist der Umfang der Änderungen in der Biozidprodukte-Verordnung?
Der vorläufige Antrag und das versiegelte Probenahmeverfahren, die im Registrierungsprozess der Biozidprodukte-Verordnung Schwierigkeiten verursachten, wurden abgeschafft. Es wurde beschlossen, dass nur die biologischen Wirksamkeitstests von Schädlingsbekämpfungsprodukten in autorisierten Laboren durchgeführt werden. Diese Änderungen werden sicherstellen, dass die Biozidprodukte-Verordnung und ihre Umsetzung näher an die EU-Gesetzgebung und -Praxis heranrücken, und der Lizenzierungsprozess von Biozidprodukten wird vereinfacht.
Darüber hinaus werden neu lizenzierte oder erneuerte Biozidprodukte mindestens einmal durch Probenahme und physikalische und chemische Analysen inspiziert, wodurch die Effizienz der Marktüberwachungsaktivitäten erhöht wird.