Überarbeitung der REACH-Verordnung verschoben

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Überarbeitung der REACH-Verordnung verschoben

Überarbeitung der REACH-Verordnung verschoben

13.12.2023

Überarbeitung der REACH-Verordnung aus dem Arbeitsprogramm 2024 gestrichen 

Die Überarbeitung, deren Annahme ursprünglich für Ende 2022 vorgesehen war, wurde erneut verzögert. Sie wurde auf das vierte Quartal des folgenden Jahres verschoben. 

Am 17. Oktober wurde das umzusetzende Arbeitsprogramm angenommen. Dieses Programm legt die Vorschläge fest, die von der EU-Exekutive in den Monaten vor den im Juni stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament vorgelegt werden sollen. Nach den Wahlen wird ein neues Team der Kommission gebildet. Vor dem Hintergrund, dass eine Überarbeitung in einem solchen Zeitraum als unwahrscheinlich gilt, wurde angenommen, dass die Änderung der REACH-Verordnung möglicherweise in die nächste Legislaturperiode verschoben werden muss. 

Diese Verschiebungsentscheidung hat in vielen Bereichen der Gesellschaft zu Unsicherheit geführt. Sie hat bei Interessenträgern und Nichtregierungsorganisationen, die die Überarbeitung nachdrücklich unterstützen, Enttäuschung ausgelöst, während ein Sprecher des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) erklärte, man hoffe, dass die Überarbeitung ein Verbot von Chemikalien verhindere, die sicher verwendet werden können und einen Nutzen haben. Der VCI hatte zuvor mehrfach gefordert, die REACH-Überarbeitung auszusetzen. Ein Sprecher des CEFIC erklärte zudem, man hoffe auf eine Überarbeitung, die Klarheit darüber schafft, welche Stoffe wann reguliert werden, und die keine Verzögerungen bei notwendigen Investitionen verursacht. 

Obwohl Unternehmen und Investoren, die möglichst bald wissen möchten, wie verwendete Chemikalien im Rahmen der Vorschriften bewertet werden, sowie Politiker und Nichtregierungsorganisationen mit dieser Situation nicht vollständig zufrieden sind, scheint es, dass im aktuellen Zeitraum kein Vorschlag zur Überarbeitung vorgelegt wird und lediglich vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden. 

Dieser Artikel basiert auf Enhesa.

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