Neuer Prozess für Sicherheitsdatenblätter in der Türkei

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Neuer Prozess für Sicherheitsdatenblätter in der Türkei

Neuer Prozess für Sicherheitsdatenblätter in der Türkei

20.12.2023

Eintreten ins Jahr 2024 mit Sicherheitsdatenblättern

Mit dem Annähern des Jahres 2024 stellen sich Fragen bezüglich des neuen Verfahrens, das Sicherheitsdatenblätter erwartet. Ab dem 31. Dezember 2023 werden Sicherheitsdatenblätter nur noch gemäß Anhang 2 der KKDIK (Türkei REACH) Verordnung erstellt. Diese Situation betrifft auch unmittelbar Personen, die im Besitz des Zertifikats für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sind.

Um besser zu verstehen, warum eine solche Änderung in Bezug auf Sicherheitsdatenblätter vorgenommen wurde, ist es nützlich, sich kurz an die Prozesse der vergangenen Jahre zu erinnern. Wie bekannt, begannen mit der Verabschiedung der REACH-Verordnung in der Europäischen Union im Jahr 2007 erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDS) gemäß dieser Verordnung erstellt zu werden.

In der Türkei wurde die KKDIK-Verordnung, die sich an die REACH-Verordnung anlehnt, im Jahr 2017 veröffentlicht und trat 2018 in Kraft. Es wurde festgestellt, dass Sicherheitsdatenblätter bis zum 31. Dezember 2023 gemäß der KKDIK-Verordnung oder den Bestimmungen der "Verordnung über die Erstellung gefährlicher Stoffe und Gemische" erstellt werden konnten. Informationen über die Übergangszeit, die Sicherheitsdatenblätter in der Zukunft erwartet, wurden in den Übergangsbestimmungen innerhalb der KKDIK-Verordnung bereitgestellt.

Die Bestimmungen des Übergangs Artikels 2 innerhalb der KKDIK-Verordnung lauten wie folgt:

(1) Falls die jährliche Menge der vor dem 31.12.2023 hergestellten oder eingeführten Stoffe allein oder in Gemischen eine Tonne oder mehr beträgt, gelten die Bestimmungen von Artikel 7 und/oder 8 oder 17 oder 18 zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2023.

(2) Sicherheitsdatenblätter werden bis zum 31.12.2023 gemäß der Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische erstellt.

(3) Sicherheitsdatenblätter können bis zum 31.12.2023 auch gemäß dieser Verordnung erstellt werden, beginnend ab dem Inkrafttreten von Artikel 27, ohne die Bestimmungen der Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische anzuwenden.

(4) Ein Fachmann für chemische Bewertung kann ebenfalls ein Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische erstellen.

Gemäß diesen Bestimmungen konnten Fachleute für chemische Bewertung in den letzten Jahren Sicherheitsdatenblätter sowohl gemäß der KKDIK-Verordnung als auch der Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische erstellen. Personen mit einem Zertifikat für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern hatten bisher nur die Befugnis, Sicherheitsdatenblätter gemäß der Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische zu erstellen, aber diese Befugnis wird ab dem 31. Dezember 2023 nicht mehr bestehen.

Ab dem 31. Dezember 2023 werden Sicherheitsdatenblätter nur noch von Fachleuten für chemische Bewertung gemäß Anhang 2 der KKDIK-Verordnung erstellt. Es wird empfohlen, dass Unternehmen bei der Planung ihrer zukünftigen Prozesse dieses Detail nicht übersehen.

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