Die Epy Plus SDS-Vorbereitungslösung wird konform mit der neuen Verordnung (EU) 2020/878!
Die Epy Plus SDS-Vorbereitungslösung wird konform mit der neuen Verordnung (EU) 2020/878!
Die Verordnung (EU) 2020/878 legt den Inhalt und das Format von Sicherheitsdatenblättern (SDS) fest, die in den EU-Ländern im Umlauf sind, und hebt die Verordnung (EU) 2015/830 auf.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurde durch den Text im Anhang der Verordnung (EU) 2020/878 ersetzt.
Die Verordnung (EU) 2020/878, die Anhang II der REACH-Verordnung ändert, trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/878 dürfen vorhandene SDS bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin verwendet werden, sofern sie der Verordnung (EU) 2015/830 entsprechen.
Epy Plus stellt seinen Kunden das ganze Jahr über durch Software-Updates die Änderungen der Vorschriften zur Verfügung!
Die wichtigen Änderungen umfassen:
- Die Angleichung der SDS an die Überarbeitungen 6 und 7 des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS).
- Die Aufnahme des eindeutigen Rezepturidentifikators (UFI) in Abschnitt 1 der SDS (nur für nicht gekennzeichnete Produkte obligatorisch).
- Die Einbeziehung spezifischer Anforderungen für Substanzen in Nanoform, wie sie durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden.
- Zusätzliche Informationsanforderungen in den relevanten Abschnitten für Substanzen und Gemische mit endokrinen Disruptoren.
- Die Darstellung spezifischer Konzentrationsgrenzen, Multiplikationsfaktoren und Abschätzungen der akuten Toxizität, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt wurden, im SDS.
Epy Plus stellt den Nutzern die neuesten gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung, sodass diese die Änderungen der Vorschriften nicht selbst verfolgen müssen.
Vertrauen Sie auf EPY und fordern Sie ein Angebot für alle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungen an: [email protected]