In der türkischen Kosmetikverordnung wurden Änderungen vorgenommen
Welche Änderungen wurden in der Kosmetikverordnung vorgenommen?
Einige Änderungen wurden in der Kosmetikverordnung vom 8. Mai 2023 mit der Nummer 32184 und ihren Anhängen vorgenommen. Diese lauten wie folgt:
1. Der folgende Satz wurde dem dritten Absatz des Artikels 6 (a) der Verordnung über kosmetische Produkte hinzugefügt.
"Der Hersteller kann jedoch eine verantwortliche Person ernennen, indem er einer im Land ansässigen natürlichen oder juristischen Person durch schriftliche Vereinbarung autorisiert."
2. Der folgende zusätzliche Artikel wurde der Verordnung hinzugefügt.
"Richtlinien
ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 1- (1) Die für die Umsetzung dieser Verordnung erforderlichen Richtlinien werden von der Institution veröffentlicht."
3. Der zweite und dritte Absatz des vorübergehenden Artikels 1 der Verordnung wurden wie folgt geändert.
"(2) Während des im ersten Absatz festgelegten Zeitraums gilt die gemäß Artikel 14 der Kosmetikverordnung vorgenommene Benachrichtigung, die durch Artikel 38 dieser Verordnung aufgehoben wurde, als mit Artikel 16 dieser Verordnung übereinstimmend.
(3) Die Sicherheitsbewertung der Produkte gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 13 und die Erstellung der Produktinformationsdatei gemäß Artikel 14 müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung für Produkte abgeschlossen sein, die gemäß der durch Artikel 38 dieser Verordnung aufgehobenen Kosmetikverordnung benachrichtigt wurden."
4. In der Tabelle mit dem Titel "Anhang II Liste der verbotenen Substanzen in kosmetischen Produkten", die im Anhang der Verordnung enthalten ist;
- Die Zeilennummer 1024 wurde wie folgt geändert,
"Ausgenommen diejenigen, die in Anhang VI der Verordnung Nr. 28848 (Duplikat) vom 11.12.2013 über die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen festgelegt sind, 2-Ethylhexansäure und ihre Salze"
- 30 neue Rohstoffe wurden der Liste der verbotenen Substanzen nach der Zeilennummer 1694 hinzugefügt.
5. In der Tabelle mit dem Titel "Anhang III Liste der Substanzen, die kosmetische Produkte nicht enthalten sollten, außer unter den folgenden Einschränkungen", die im Anhang der Verordnung enthalten ist;
- Die Zeilen mit den Nummern 125, 126, 158, 160, 161, 162, 163, 165, 167, 168 wurden aufgehoben,
- Die Zeilen mit den Nummern 45, 46, 70, 73, 86, 88, 109, 114, 122, 124, 131, 133, 154, 157, 175, 196, 324 wurden geändert,
- 45 Rohstoffe wurden nach der Zeilennummer 326 hinzugefügt.
Die Beschränkung für neu hinzugefügte Allergene fällt auf. Diejenigen, die die Beschränkung nicht einhalten, dürfen ab dem 31. Juli 2026 nicht mehr auf den Markt gebracht werden, und ab dem 31. Juli 2028 dürfen Produkte, die diese Substanzen enthalten und nicht den festgelegten Bedingungen entsprechen, nicht mehr auf dem türkischen Markt gehalten werden.