NEUE VEREINBARUNGEN ZU "1.7 LIEFERANTEN“ UND "13.1 SICHERHEITSBERICHT CHEMISCHE“ IN KKDIK-REGISTRIERUNGSDOSSIERS
Zu Ihrer Kenntnis
Im Rahmen der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (KKDIK-Verordnung) wurden neue Regelungen in den Abschnitten „1.7 Lieferanten“ und „13.1 Sicherheitsbericht Chemische“ der Registrierungsdossiers vorgenommen.
1.7 Lieferanten
Im Abschnitt 1.7 Lieferanten der Registrierungsdossiers ist der verpflichtende Abschnitt, in dem ausländische Unternehmen, die durch die alleinigen Vertreter vertreten sind, verpflichtet sind, ihre Importeure in der Türkei hinzuzufügen, nicht mehr obligatorisch. Es wird empfohlen, dass alleinige Vertreter diese Informationen ihren Registrierungsdossiers hinzufügen, und wenn die Informationen nicht enthalten sind, reicht es aus, die Vollständigkeitsprüfungen des Ministeriums zu bestehen.
Das Registrierungsdossier des alleinigen Vertreters muss alle Verwendungen der Importeure (jetzt nachgeschaltete Anwender) enthalten, die von der Registrierung abgedeckt sind. Darüber hinaus sollte eine aktuelle Liste der Kunden (Importeure) innerhalb derselben Lieferkette und des für jeden Importeur abgedeckten Tonnageumfangs sowie Informationen zum Erhalt des neuesten Updates des Sicherheitsdatenblatts aufbewahrt und für Audits des Ministeriums verfügbar sein.
Es wird empfohlen, dass Importeure beim „nicht-türkischen Hersteller“ eine Bestätigung einholen, ob ein alleiniger Vertreter ernannt wurde, sowie eine schriftliche Bestätigung des alleinigen Vertreters, dass die importierte Tonnage und die Verwendungen durch die vom alleinigen Vertreter eingereichte Registrierung abgedeckt sind. Der Importeur muss gegebenenfalls ausreichende Informationen vom „nicht-türkischen Hersteller“ und/oder dem alleinigen Vertreter einholen, um seine Verpflichtung zur Erstellung des Sicherheitsdatenblatts zu erfüllen. Der Importeur in der Türkei sollte in der Lage sein, zu bestätigen, welche Importe in der Registrierung des alleinigen Vertreters enthalten sind, wenn das Ministerium dies verlangt.
13.1 Sicherheitsbericht Chemische (CSR)
Da die Übersetzung der Sicherheitsberichte Chemische, die in den Registrierungsdossiers für Chemikalien mit Tonnagebändern über 1-10 tpa eingereicht werden müssen, ein langwieriger Prozess ist, wurde die Möglichkeit eingeführt, den Sicherheitsbericht Chemische auf Englisch hochzuladen (wenn die Unternehmen dies wünschen).
Die Registranten, die sich entscheiden, den Sicherheitsbericht Chemische auf Englisch hochzuladen, müssen die türkisch übersetzte Version spätestens innerhalb von 1 (einem) Jahr ab dem Registrierungsschluss, dem 31. Dezember 2023, dem Registrierungsdossier hinzufügen, wobei ihre Verwendungen in der Türkei, Expositionsszenarien und Risikomanagementmaßnahmen enthalten sein müssen. Darüber hinaus ist es nach wie vor verpflichtend, dass alle Felder im System in den „Robusten Studienzusammenfassungen“ und „Studienzusammenfassungen“ im Registrierungsdossier auf Türkisch ausgefüllt werden.
Darüber hinaus wurde in dieser Ankündigung des Ministeriums betont, dass die Registrierung aller Chemikalien im Rahmen der KKDIK-Verordnung bis zum 01.01.2024 abgeschlossen sein muss und dass die Herstellung und/oder der Import nach dem 01.01.2024 für nicht im Chemikalienregistrierungssystem (KKS) registrierte Stoffe nicht erlaubt ist.