ANKÜNDIGUNG ZUM KKDIK-REGISTRIERUNGSPROZESS-1

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ANKÜNDIGUNG ZUM KKDIK-REGISTRIERUNGSPROZESS-1

ANKÜNDIGUNG ZUM KKDIK-REGISTRIERUNGSPROZESS-1

07.02.2025

ANKÜNDIGUNG DES MOEU ZUM REGISTRIERUNGSPROZESS, ZUR WAHL DES FEDERFÜHRENDEN REGISTRIERERS UND ZUM KKS

Für Stoffe, die als solche oder in einem Gemisch vor dem 31.12.2023 hergestellt oder importiert wurden, gelten die Registrierungsbestimmungen zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2023, sofern die jährliche Menge eine Tonne oder mehr beträgt.

Im Folgenden sind einige der wichtigen Punkte aufgeführt, die Sie in diesem Prozess beachten sollten:

1. Unternehmen, die am Stoffinformationsaustauschforum (SIEF) teilnehmen möchten, müssen ihre Vor-SIEF-Einreichungen so bald wie möglich abschließen.

2. Für Stoffe, die von mehr als einem Hersteller/Importeur hergestellt oder importiert werden, wird gemäß Artikel 12 der KKDIK-Verordnung eine gemeinsame Registrierungsakte eingereicht. Dazu wird eine SIEF-Abfrage für Stoffe durchgeführt, für die eine Vor-SIEF-Einreichung vorgenommen wurde. Die Unternehmen im SIEF werden kontaktiert.

3. Im SIEF wird festgelegt, wer der federführende Registrierer (Lead Registrant) sein wird.

4. Der federführende Registrierer klärt die Fragen zu verfügbaren Prüfdaten, Datenweitergabe, Zugriffsrechten auf Daten und Kostenteilung innerhalb des SIEF.

5. Der federführende Registrierer gibt über das KKS eine Erklärung zu seiner Position als Lead Registrant gegenüber dem Ministerium ab. In Kürze werden dazu weitere Informationen verfügbar sein.

6. Nachdem der federführende Registrierer das Ministerium über seine Position informiert hat, kann er das Registrierungsdossier einreichen.

7. Sobald die federführenden Registrierer festgelegt sind, können andere Unternehmen im SIEF die Informationen des Lead Registrant in der SIEF-Abfrage des Stoffes einsehen.

8. Während der federführende Registrierer das Registrierungsdossier einreicht, gibt er die Mitgliedsunternehmen in seiner Akte an. Nachdem der Lead Registrant die Registrierungsakte eingereicht hat, sind die Mitgliedsunternehmen berechtigt, die relevanten Teile der Registrierungsakte für den betreffenden Stoff zu vervollständigen und als Mitglieder einzureichen.

9. Der federführende Registrierer wählt die höchste Tonnage im SIEF als Vorlage für den Registrierungstyp und füllt die entsprechenden Abschnitte aus. In Abschnitt 1.1 gibt er die Tonnageinformationen seines Unternehmens an und zahlt die Registrierungsgebühr auf Grundlage seiner eigenen Tonnagebandbreite.

10. Mitgliedsunternehmen wählen die Vorlage für den Registrierungstyp „KKDIK Registrierung Mitgliedsantrag Allgemein“. Sie zahlen die Registrierungsgebühr entsprechend ihrer Tonnagebandbreite.

11. CHESAR, das Werkzeug zur Bewertung und Berichterstattung über die chemische Sicherheit, wird spätestens im letzten Quartal 2021 in das System integriert. Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Bericht zur chemischen Sicherheit zu erstellen (für Stoffe, die in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt/importiert werden), können die Fertigstellung des Integrationsprozesses abwarten. In der Zwischenzeit können sie ihre Daten im System speichern, indem sie die Abschnitte zu den Informationsanforderungen im KKS ausfüllen.

Hinsichtlich der nachgeschalteten Anwender:

12. Der Informationsaustausch in der Lieferkette ist in diesem Prozess von großer Bedeutung. Diese Kommunikation zwischen Herstellern/Importeuren und nachgeschalteten Anwendern sollte effektiv sein und in den Geschäftsbeziehungen klar definiert werden. Die Einholung einer Erklärung von den Lieferanten der nachgeschalteten Anwender, dass sie die Details ihrer Verwendung in die Registrierungsakte aufnehmen werden, wird den Prozess effizienter gestalten.

13. Das Modul für nachgeschaltete Anwender, das für Situationen genutzt wird, in denen nachgeschaltete Anwender sich gemäß Abschnitt 5 der KKDIK-Verordnung im KKS anmelden müssen, wird am 3. Januar 2022 freigeschaltet.

Der vollständige Text der Ankündigung ist über die Registerkarte „Chemisches Registrierungssystem (KKS)“ unseres Chemikalien-Hilfezentrums sowie über den folgenden Link abrufbar:

https://kimyasallar.csb.gov.tr/kkdik-kayit-sureci/341

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