Richtlinie über Vor-Ort-Produktionssysteme veröffentlicht

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Richtlinie über Vor-Ort-Produktionssysteme veröffentlicht

Richtlinie über Vor-Ort-Produktionssysteme veröffentlicht

04.02.2022

Über die veröffentlichte Richtlinie

Um die Anforderungen für die Zulassung von freien Radikalen, Chlordioxid und Ozon, die unter der Biozidprodukte-Verordnung bewertet werden, festzulegen, wurden zuvor die folgenden Richtlinien veröffentlicht:

  • Grundanforderungen für die Zulassung von Desinfektionssystemen unter Verwendung von vor Ort erzeugtem Ozon mit einem Gerät, datiert 07.05.2021, Nummer E-19020089-020-2138
  • Grundanforderungen für die Zulassung von vor Ort aus Vorläufermaterialien erzeugtem Gas-Chlordioxid, datiert 25.05.2021, Nummer E-19020089-020-2218
  • Grundanforderungen für die Zulassung von vor Ort aus Umgebungsluft oder Wasser erzeugten freien Radikalen, datiert 25.05.2021, Nummer E-19020089-020-2219.

 

Von der Europäischen Kommission zu diesem Thema veröffentlichte Leitliniendokumente wurden überprüft und auf Grundlage dieser Dokumente wurde die Richtlinie über Vor-Ort-Produktionssysteme erstellt.

Die Richtlinien vom 07.05.2021, Nummer E-19020089-020-2138, vom 25.05.2021, Nummer E-19020089-020-2218, und vom 25.05.2021, Nummer E-19020089-020-2219 wurden aufgehoben. Die Zulassung von Produkten, die auf dem Prinzip der vor Ort erzeugten und verwendeten Wirkstoffe und/oder Biozidprodukte basieren, wird gemäß der Richtlinie über Vor-Ort-Produktionssysteme durchgeführt, gemäß der Richtlinie vom 01.02.2022, Nummer E-19020089-020-495.

Die Zulassung von Produkten, die auf dem Prinzip der vor Ort erzeugten und verwendeten Wirkstoffe wie freie Radikale, Ozon usw. und/oder Biozidprodukte basieren, wird gemäß der Richtlinie über Vor-Ort-Produktionssysteme durchgeführt.

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