Die Mitteilungen, die ab dem 23. Dezember 2017 aufgehoben werden

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Die Mitteilungen, die ab dem 23. Dezember 2017 aufgehoben werden

Die Mitteilungen, die ab dem 23. Dezember 2017 aufgehoben werden

21.12.2017

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Gemäß der Mitteilung Nr. 30277 vom 21. Dezember 2017, veröffentlicht vom Ministerium für Zoll und Handel, werden einige der in der Türkei geltenden Mitteilungen ab dem 23. Dezember 2017 aufgehoben.

Die Mitteilungen, die ab dem 23. Dezember 2017 aufgehoben werden:

"Mitteilung über Marktüberwachung und Inspektion von gefährlichen chemischen Substanzen in bestimmten Verbraucherprodukten", veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Januar 2015 und nummeriert 29236, "Mitteilung über Produktion, Einfuhren, Marktüberwachung und Prüfung sowie Benachrichtigungen von Lufterfrischerprodukten", veröffentlicht im Amtsblatt vom 31. Oktober 2013 und nummeriert 28807, "Mitteilung über die Grundsätze der Produktion, Einfuhr, Marktüberwachung und -aufsicht sowie Benachrichtigung von Hilfsstoffen, die im Poolwasser verwendet werden", veröffentlicht im Amtsblatt vom 31. Oktober 2013 und nummeriert 28807, "Mitteilung über die Grundsätze der Produktion, Einfuhr, Marktüberwachung und -kontrolle sowie Benachrichtigung von Tampons, Hygienebinden, Stilleinlagen, Kinderblut und ähnlichen Produkten", veröffentlicht im Amtsblatt vom 31. Oktober 2013 und nummeriert 28807.

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