Gefahrensymbole

Kontaktiere uns
Gefahrensymbole

Gefahrensymbole

02.09.2024

Was sind Gefahrensymbole?

Laut dem "Leitfaden zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß der SEA-Verordnung" sind Gefahrensymbole grafische Formen, die ein Symbol oder andere grafische Elemente wie einen Rahmen, ein Hintergrundmuster oder eine Farbe enthalten und dazu dienen, spezifische Informationen zu bestimmten Gefahren zu übermitteln. Gefahrensymbole werden verwendet, um Benutzer in Situationen zu leiten, in denen bestimmte Gefahren auftreten können, wie zum Beispiel bei der Verwendung oder Lagerung von Stoffen und Gemischen. Das Verständnis und die korrekte Anwendung dieser Symbole sind entscheidend für die chemische Sicherheit.

Bedeutungen der Gefahrensymbole

Im Anhang 5 der SEA-Verordnung sind die Gefahrensymbole in vier Hauptkategorien unterteilt:

1. Physikalische Gefahren

Physikalische Gefahren
Symbol: Explodierende Bombe
Gefahrensymbol Gefahrenklasse und Kategorie
  Anhang 1, Titel 2.1: Instabile Explosivstoffe
Anhang 1, Titel 2.1.2.2: Explosivstoffe, Klassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4
Anhang 1, Titel 2.8: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B
Anhang 1, Titel 2.15: Organische Peroxide, Typen A, B
Symbol: Flamme
Gefahrensymbol Gefahrenklasse und Kategorie
  Anhang 1, Titel 2.2: Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1
Anhang 1, Titel 2.3: Aerosole, Gefahrenkategorien 1, 2
Anhang 1, Titel 2.6: Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
Anhang 1, Titel 2.7: Entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2
Anhang 1, Titel 2.8: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F
Anhang 1, Titel 2.9: Pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1
Anhang 1, Titel 2.10: Pyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1
Anhang 1, Titel 2.11: Selbstentzündliche Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2
Anhang 1, Titel 2.12: Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase freisetzen, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
Anhang 1, Titel 2.15: Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F
Symbol: Flamme über einem Kreis
Gefahrensymbol Gefahrenklasse und Kategorie
  Anhang 1, Titel 2.4: Oxidierende Gase, Gefahrenkategorie 1
Anhang 1, Titel 2.13: Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
Anhang 1, Titel 2.14: Oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
Symbol: Gasflasche
Gefahrensymbol Gefahrenklasse und Kategorie
  Anhang 1, Titel 2.5: Druckgase; Verflüssigte Gase; Tiefkalt verflüssigte Gase; Gelöste Gase
Symbol: Ätzwirkung
Gefahrensymbol Gefahrenklasse und Kategorie
  Anhang 1, Titel 2.16: Korrosiv für Metalle, Gefahrenkategorie 1
Klassen und Kategorien physikalischer Gefahren, die kein Gefahrensymbol erfordern
Anhang 1, Titel 2.1: Explosivstoffe, Klasse 1.5
Anhang 1, Titel 2.1: Explosivstoffe, Klasse 1.6
Anhang 1, Titel 2.2: Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 2
Anhang 1, Titel 2.3: Aerosole, Gefahrenkategorie 3
Anhang 1, Titel 2.8: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typ G
Anhang 1, Titel 2.15: Organische Peroxide, Typ G

 

2. Gesundheitsgefahren

Gesundheitsgefahren

Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Gefahrensymbol

Gefahrenklasse und Kategorie

 

Anhang 1, Titel 3.1: Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorien 1, 2, 3

Symbol: Ätzwirkung

Gefahrensymbol

Gefahrenklasse und Kategorie

 

Anhang 1, Titel 3.2: Hautverätzung, Gefahrenkategorie 1 und Unterkategorien 1A, 1B, 1C
Anhang 1, Titel 3.3: Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1

Symbol: Ausrufezeichen

Gefahrensymbol

Gefahrenklasse und Kategorie

 

Anhang 1, Titel 3.1: Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorie 4
Anhang 1, Titel 3.2: Hautreizung, Gefahrenkategorie 2
Anhang 1, Titel 3.3: Augenreizung, Gefahrenkategorie 2
Anhang 1, Titel 3.4: Hautsensibilisierung, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B
Anhang 1, Titel 3.8: Spezifische Zielorgan-Toxizität – Einmalige Exposition, Gefahrenkategorie 3 (Atemwegsreizung, narkotische Wirkungen)

Symbol: Gesundheitsgefahr

Gefahrensymbol

Gefahrenklasse und Kategorie

 

Anhang 1, Titel 3.4: Atemwegssensibilisierung, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B
Anhang 1, Titel 3.5: Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2
Anhang 1, Titel 3.6: Karzinogenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2
Anhang 1, Titel 3.7: Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2
Anhang 1, Titel 3.8: Spezifische Zielorgan-Toxizität – Einmalige Exposition, Gefahrenkategorien 1, 2
Anhang 1, Titel 3.9: Spezifische Zielorgan-Toxizität – Wiederholte Exposition, Gefahrenkategorien 1, 2
Anhang 1, Titel 3.10: Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1

Gesundheitsgefahrkategorien, die kein Gefahrensymbol erfordern

Anhang 1, Titel 3.7: Reproduktionstoxizität, Auswirkungen auf oder durch die Laktation, zusätzliche Gefahrenkategorie

 

3. Umweltgefahren

Umweltgefahren

Gefahrensymbol

Gefahrenklasse und Kategorie

 

Anhang 1, Titel 4.1: Gefährlich für die aquatische Umwelt
Akute Gefahrenkategorie: Akut 1
Langzeit-Gefahrenkategorien: Chronisch 1, Chronisch 2

Umweltgefahrklassen und -kategorien, die kein Gefahrensymbol erfordern

Anhang 1, Titel 4.1: Gefährlich für die aquatische Umwelt – Langzeit-Gefahrenkategorien: Chronisch 3, Chronisch 4

 

4. Zusätzliche Gefahren

Zusätzliche Gefahren

Gefahrensymbol

Gefahrenklasse und Kategorie

 

Anhang 1, Titel 5.1: Gefährlich für die Ozonschicht, Gefahrenkategorie 1

 

Wie verwendet man Gefahrensymbole

Gefahrenpiktogramme werden in einem Format verwendet, das den im türkischen SEA-Reglement festgelegten Standards entspricht. Jedes dieser Piktogramme enthält Symbole, die eine spezifische Art von Gefahr darstellen.

Gefahrenpiktogramme erscheinen auf den Verpackungen von Stoffen oder Gemischen. Bei der Verwendung dieser Piktogramme ist es entscheidend, sicherzustellen, dass sie mit der Gefahrenklassifizierung des Stoffes oder Gemisches übereinstimmen.

Laut dem Kennzeichnungs- und Verpackungsleitfaden für das SEA-Reglement sollten die folgenden Punkte berücksichtigt werden, um die korrekte Platzierung der Gefahrenpiktogramme zu gewährleisten:

  • Die Farbe und Gestaltung des Etiketts sollte so gestaltet sein, dass die klare Sichtbarkeit des Gefahrensymbols und seines Hintergrunds nicht beeinträchtigt wird.
  • Gefahrenpiktogramme sollten in Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats mit einem roten Rand und einem weißen Hintergrund platziert werden. Das Symbol selbst muss schwarz sein.
  • Jedes Gefahrensymbol sollte mindestens ein Fünftel der Mindestoberfläche des Etiketts abdecken. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mindestfläche nicht weniger als 1 cm² betragen darf.
  • Für Stoffe und Gemische, die für mehrere Gefahren klassifiziert sind, kann es notwendig sein, mehr als ein Gefahrensymbol auf dem Etikett zu verwenden. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob die in Artikel 28 des SEA festgelegten Priorisierungsregeln angewendet wurden. In der Regel werden die Gefahrenpiktogramme, die die schwerwiegendste Gefahrenkategorie für jede Gefahrenklasse widerspiegeln, dem Etikett hinzugefügt, jedoch gilt diese Bedingung im Falle einer Substanz mit sowohl harmonisierter als auch nicht harmonisierter Klassifizierung (siehe SEA-Artikel 28(2)).


Für weitere Informationen zu Gefahrenpiktogrammen können Sie uns kontaktieren, und wir können Ihnen Unterstützung bei den Kennzeichnungs- und Verpackungsprozessen für Ihre Produkte anbieten.

Verwendung von Cookies

Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, verwenden wir Cookies für begrenzte Zwecke und im Einklang mit der Vertraulichkeit.
Was ist die Cookie-Richtlinie?

Ich stimme zu